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Erst die Arbeit, dann das Vergnügen – Das Selbsterhalterstipendium

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Da ist man gerade erst volljährig geworden, und soll schon eine der wichtigsten Entscheidungen des Lebens treffen: Welches Studium soll man wählen? Wohin soll die berufliche Reise gehen? Viele zukünftige Studierende erbeten sich zunächst eine Bedenkzeit. Statt zu studieren gehen sie erst ein paar Jahre Arbeiten. Keine schlechte Idee, wenn man bedenkt, dass am Ende ein Selbsterhalterstipendium herausschauen kann.

Mindestens 12 Jahre Lernen sind für den Moment genug. Viele Maturanten möchten erst einmal arbeiten und Geld verdienen, bevor es im Rahmen eines Studiums wieder ans Lernen geht. Für viele ist die Arbeit auch eine Voraussetzung für das zukünftige Studium, damit sie sich später ganz der Ausbildung widmen und sie das Studium schnell abschließen können. Mit dem Selbsterhalterstipendium ist es noch besser möglich, auf einen Teilzeitjob verzichten und einfach nur Student oder Studentin zu sein.

Wer kann ein Selbsterhalterstipendium in Österreich beantragen?

Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit man für ein Selbsterhalterstipendium in Frage kommt. Zunächst einmal darf man vor dem Studienbeginn noch keine Studienbeihilfe bezogen haben bzw. muss sich mindestens vier Jahre finanziell selbst erhalten haben. Je nach Alter steigt die Anzahl der Jahre. Das maximale Antrittsalter für das Studium liegt aktuell bei 34 Jahren, wobei davon mindestens 9 Jahre lang gearbeitet werden musste. Ab 35 gibt es kein Selbsterhalterstipendium mehr. Allgemein gilt, dass die Einkünfte müssen mindestens bei € 7.272 pro Jahr exklusive Sozialversicherung liegen müssen.

Wie hoch ist das Selbsterhalterstipendium?

Die Studienbeihilfe für Selbsterhalter kann im Jahr 2015 höchstens € 679 betragen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Alter und den geleisteten Arbeitsjahren ab. Wenn der/die Studierende noch Familienbeihilfe bekommt, wird dieser Betrag von der Studienbeihilfe abgezogen, genauso wie der Betrag, der über der jährlichen Zuverdienstgrenze liegt. Im Jahr 2015 wird diese Grenze von € 8.000 auf € 10.000 angehoben. Das Einkommen der Eltern spielt für die Berechnung des Selbsterhalterstipendiums jedoch keine Rolle.
Zusätzlich zum Stipendium kann auch ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von € 50 pro Jahr, ein Studienzuschuss in Form eines Ersatzes der € 726,72 Studienbeitrag pro Jahr, ein Versicherungskostenbeitrag in Höhe von € 19 pro Monat und ein Kinderbetreuungskostenzuschuss bis maximal 150 € pro Monat beantragt werden. In Summe ist das Selbsterhalterstipendium eine lukrative Förderung, bei der sich das Arbeiten vor dem Studium gleich doppelt bezahlt macht.

Wie lange kann ich ein Selbsterhalterstipendium bekommen?

Wie bei den meisten Stipendien gilt das Selbsterhalterstipendium für die Dauer des Studiums plus ein Toleranzsemester. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Stipendiums ist der Nachweis des Studienerfolges. Außerdem darf das Studium maximal zweimal gewechselt werden und zwar spätestens nach dem zweiten Semester.
Achtung! Sollte die Zuverdienstgrenze überschritten oder kein Studienerfolg nachgewiesen werden können, kann die Förderstelle das Stipendium nachträglich zurückfordern. Deshalb sollte man derartige Sachverhalte immer frühzeitig melden, um die Chance auf einen Kompromiss zu bekommen und das Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können.

Tags: Finanzen · Studium

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