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Ungewollte Hausbesitzer – Wenn das Erbe zur Last wird

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Viele Großeltern in Österreich vererben ihren Enkeln ihren teuersten Besitz – ihr Haus. Sie wollen ihnen damit etwas Gutes tun, die Enkel abgesichert wissen und ihnen eine Heimat geben. Doch nicht jeder Enkel weiß mit dem Erbe umzugehen. Vor allem junge Erben, die sich noch in der Ausbildung befinden, wissen nicht, ob sie jemals in das Haus einziehen werden. Dabei wäre gerade jetzt Bares eine große Unterstützung, um sich dem Studium ohne Sorgen zu wissen. Ein geerbtes Haus wird da eher zur Belastung als zur Hilfe. Ungefähr jeder fünfte Erbe verkauft die geerbte Immobilie deshalb weiter.

Das ist beim Erben zu beachten

Das wohlgemeinte Erbe der Großeltern oder Eltern kann zur Herausforderung werden. Man hatte bisher zum Glück noch nie damit zu tun und steht nun entsprechend ratlos da. Erben ist in Österreich gar nicht so einfach, da viele Bedingungen und hohe Kosten daran geknüpft sind, auch wenn es seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr gibt. Deshalb sollte man unbedingt den Notar und in Zweifelsfall den eigenen Anwalt zu Rate ziehen. Garantiert werden z.B. Kosten für das Verlassenschaftsverfahren und die Grunderwerbssteuer zu zahlen sein. Je nach Größe und Wert der Immobilie sind das locker mehrere tausend Euro. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Haus mit Schulden, z.B. in Form von Hypotheken, belastet ist. Wer das Haus erbt, erbt diese Verpflichtungen mit. Deshalb sollte mithilfe des Anwalts genau eruiert werden, ob sich das Erbe überhaupt lohnt. Nur wenn die Schulden bezahlt werden können und das Erbe dann immer noch rentabel ist, sollte es angenommen werden.

Das Haus zu Geld machen

Doch gerade viele junge Erben sind an einem Haus gar nicht interessiert. Sie wollen flexibel bleiben und in etwas Eigenes investieren. Dazu brauchen sie selbstverständlich Geld, welches durch den Verkauf der geerbten Immobilie hereinkommen soll. Allerdings sind auch hier wieder Steuern zu zahlen, nämlich für den Veräußerungserlös.

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sollte auf keinen Fall auf eigene Faust gehandelt werden, dafür ist die rechtliche Lage den meisten Erben zu unklar. Neben der Einschätzung des Wertes durch den Liegenschaftsverwalter sollte noch eine zweite unabhängige Meinung eingeholt werden. Am besten wendet man sich dabei an die Immobilienagentur, der man das Objekt zum Verkauf anvertrauen will. Zwar verdienen die Agenturen am Verkauf ordentlich mit, dafür kann man aber sicher gehen, dass durch eine professionelle Präsentation, geschicktes Verhandeln und das professionelle Abwickeln des Verkaufs das Maximum aus dem Haus herausgeholt wird.

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Tags: Finanzen

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