Studieren in Innsbruck

Studieren, Leben, feiern

Studieren in Innsbruck Erziehungswissenschaften

Der Studienbeitrag an der Universität Innsbruck

· Keine Kommentare

Das Thema Studiengebühren besitzt in Österreich und Innsbruck fast so viel Zündstoff wie die Debatten über Pensionen. Zwischen dem 1. Oktober 2001 und dem 24. September 2008 wurden derartige Gebühren erhoben, bevor sie wieder extrem eingeschränkt wurden. Wir wollen einige Fakten zu diesem brisanten Thema betrachten.

Die momentane Situation bezüglich der Studiengebühren

Weder für Studenten aus Österreich noch aus dem EU Ausland werden derzeit Studiengebühren erhoben, sofern sie nicht die Mindeststudienzeit plus zwei Semester überschreiten. Dies gilt sowohl für Bachelor-, Masterstudiengänge als auch für Doktoratsstudien. Nach dieser Zeitspanne müssen pro Semester 363,36 Euro plus ÖH Beitrag pro Semester entrichtet werden. Der ÖH Beitrag beträgt derzeit 18,70 Euro (Stand Dezember 2015).

Weitere Befreiungen von den Studiengebühren

Selbst Studien, die über die Mindestdauer und die zusätzlichen zwei Semester hinaus gehen, können von Studiengebühren befreit sein. Wir listen diese Ausnahmefälle hier kurz auf:

  • Krankheit → wenn krankheitsbedingt, mit fachärztlicher Bestätigung, länger als 2 Monate nicht studiert werden kann!
  • Schwangerschaft → wenn schwangerschaftsbedingt, mit fachärztlicher Bestätigung, länger als 2 Monate nicht studiert werden kann
  • Betreuung von Kindern → wenn wegen der Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt und unter dem 7. Lebensjahr nicht studiert werden kann (mehrere Dokumente inkl. Eidesstattlicher Erklärung notwendig)
  • Erwerbstätigkeit → wenn im Vorjahr mehr als 5.534,34 Euro verdient wurden, dann trifft eine Freistellung vom Studienbeitrag im Wintersemester 2015/16 zu (Einkommenssteuerbescheid)
  • Behinderung → wenn ein Behinderungsgrad von mehr als 50 % gemäß amtlichem Behindertenausweis vorliegt
  • Präsenz- oder Zivildienst → wenn während einem Studiengang der Präsenz- oder Zivildienst geleistet werden muss (hier nur Verlängerung)
  • Studienbeihilfe → Sofern bestimmte Stipendien zutreffen, werden die Studiengebühren ebenfalls erlassen

Durch das Fehlen von Gebühren bis Ablauf der „freien Zeiten“ und diese vielfältigen Ausnahmeregelungen gilt Österreich tatsächlich als Land ohne Studiengebühren.

Die Zukunft bezüglich Studiengebühren ist ungewiss

Zuerst wollen wir anmerken, dass sich die Zahl der Absolventen im Zeitraum mit Studiengebühren (2001 bis 2008) im Vergleich ohne Studiengebühren (2008 bis 2014) leicht gesteigert hat. Eine wirkliche stichhaltige Auswirkung lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Derzeit befinden sich die Studiengebühren in einem gesetzesfreien Raum, denn die Verordnung aus dem Jahr 2008 wurde niemals erneut. Die Universitäten dürfen selbst über ihre Gebührenpolitik bestimmen. Die Uni Innsbruck hat die genutzt, um von Studierenden aus Drittländern schon jetzt 726,72 Euro ab dem ersten Semester zu verlangen. Wohin diese Reise noch führt bleibt fraglich, also besser schnell abschließen!

Quelle: Statistik Austria

Tags: Finanzen · Studium

0 Antworten bis jetzt ↓

  • Nur Mut. Wir freuen uns über Deinen Kommentar ...

Hinterlasse ein Kommentar