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Familienbeihilfe für Studenten

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Als Student lässt sich jeder Cent gut gebrauchen. Meistens wird beim Beginn des Studiums das erste Mal der elterliche Haushalt verlassen. Dadurch fällt vielen Studenten erst auf, was im „Hotel Mama“ alles geleistet wurde. Es geht nicht nur um die täglichen Mahlzeiten oder um die Wäsche. Kosmetikartikel müssen ebenso angeschafft werden, wie die monatlichen Internetkosten zumindest anteilig bezahlt sein wollen. Vor dem Hintergrund dieses belasteten Budgets denken Studentinnen und Studenten plötzlich an alle potentiellen Einkommensquellen. Dazu zählt auch die Familienbeihilfe, zu der wir hier einige Fragen klären wollen.

Wie lang besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe?

Ganz grundsätzlich wird die Familienbeihilfe bis zum Alter von 24 Jahren gewährt. Bei dieser Grenze müssen jedoch einige Zusätze beachtet werden. Zuerst muss klar gestellt sein, dass in dieser Zeit noch einer Ausbildung nachgegangen wird. Nach einem ordentlichen Berufseinstieg verfällt der Anspruch. Außerdem dürfen gewisse Mindeststudienzeiten nicht überschritten werden, damit diese Zuwendungen weiter ausbezahlt werden. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um die gesetzliche Mindestdauer. Bei Studien, die in Abschnitte unterteilt sind, kann in jedem Abschnitt ein Toleranzsemester eingeräumt werden. Wenn diese Toleranz in einem Abschnitt nicht genutzt wurde, kann sie in einem späteren Studienabschnitt noch genutzt werden.

Außerdem können folgende Umstände die Bezugsdauer der Familienbeihilfe verlängern:

  • Durch einen absolvierten Zivil- oder Präsenzdienst erhöht sich die Grenze auf 25 Jahre.
  • Eine Erhöhung auf 25 wird ebenfalls angewendet, wenn durch eine Schwangerschaft oder eine Behinderung von über 50 % das Studium verzögert wird.
  • Wenn eine freiwillige Hilfstätigkeit in Österreich ausgeführt wurde, wird der Bezug ebenfalls um ein Jahr verlängert.
  • Ein unvorhergesehenes Ereignis, wie eine längere Krankheit, vermag die Frist um ein Semester zu verlängern.
  • Wer sich in der Studentenvertretung engagiert kann sogar zwei Jahre länger Familienbeihilfe erhalten.

Hinweis: Damit die Familienbeihilfe weiter bezogen werden kann, müssen regelmäßig Studienerfolgsnachweise beim Finanzamt vorgelegt werden. Diese müssen das positive Absolvieren von einer bestimmten ECTS Zahl (derzeit 16 pro Jahr) nachweisen.

Wer erhält Familienbeihilfe?

Obwohl die Fristen für den Bezug der Familienbeihilfe relativ kulant sind, darf keinesfalls vergessen werden, dass eigentlich nicht die Studentin oder der Student Anspruch auf diese staatliche Hilfe haben. Wie vor der Erlangung der Volljährigkeit, haben auch danach die Eltern den vollen Anspruch. Dahingehend unterscheidet sich die Familienbeihilfe von den Alimenten. Diese stehen nämlich ab dem 18. Lebensjahr eigentlich dem Kind selbst zu.

Jedoch existieren drei Ausnahmen zu diesem Grundsatz:

  • Die Elten stimmen zu, dass das Kind selbst die Beihilfe bezieht.
  • Die Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern wurde dauerhaft aufgelöst (temporär gilt nicht).
  • Ein Elternteil kommt seinen Unterhaltspflichten (Alimenten) nicht nach.

Hinweis: Wenn Unterhalt von einem geschiedenen Elternteil gezahlt wird, erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe.

Die Höhe der Familienbeihilfe staffelt sich aktuell folgendermaßen in Euro und pro Monat:

  • ab der Geburt: 111,80
  • ab 3 Jahren: 119,60
  • ab 10 Jahren: 138,80
  • ab 19 Jahren: 162

Tags: Finanzen · Studium

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