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Tipp: Advocard Rechtsschutz für Studenten

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Auch als Student oder Schüler kommt es immer häufiger vor, dass man sich gegen Ungerechtigkeiten und Unrechtmäßigkeiten wehren muss. Doch aus Kostengründen ist dies nicht immer möglich, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Schwer genug muss man sein Geld mit schlecht bezahlten Nebenjobs verdienen, wenn dann wohlmöglich der Chef nicht zahlen möchte oder ungerechtfertigt Abzüge vornimmt, ist es schwer, sich ohne einen Anwalt dagegen durchzusetzen. Doch dieser ist häufig so teuer, dass sich das Ganze nicht mehr lohnt. Kommt es dann möglicherweise noch zu einem Streit vor Gericht, geht einem Studenten schnell die finanzielle Puste aus. Mit einer Rechtsschutzversicherung, besonders von der Advocard Rechtsschutz, soll gerade den sozusagen kleinen Leuten geholfen werden. So können sich hier bei der Advocard auch Studenten kostengünstig gegen rechtliche Nachteile absichern und einen Rechtsanwalt bei allen anfallenden Problemen einschalten.

Man darf sich endlich wieder wehren

Ob man Schimmel in der Wohnung hat, Schmerzensgeld nach einem Unfall einfordern möchte oder im Urlaub mit gammeligem Essen traktiert wurde, endlich kann man es sich leisten, sich zu wehren und einen Anwalt einzuschalten. Für viele rechtliche Streitfälle besteht bei der Advocard Rechtsschutzversicherung keine Wartefrist. Für Familien- und Erbrecht aber beispielsweise oder für das Wohnungs- und Grundstücksrecht wird eine Wartezeit von drei Monaten angenommen. So wird verhindert, dass der Versicherungsnehmer erst eine Rechtsschutzversicherung beantragt, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Bei einem verwaltungsrechtlichen Verfahren für die Studienplatzvergabe liegt die Wartezeit bei einem Jahr. Wer einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro wählt, kommt jedoch bei der Advocard Rechtsschutzversicherung bereits für einen Beitrag knapp über zwanzig Euro pro Monat zu seinem Recht. Zudem sind der Lebenspartner sowie minderjährige Kinder oder Kinder, die noch nicht dauerhaft berufstätig sind, mitversichert. Beim Gang zum Anwalt wird keinerlei Vorleistung nötig, es muss nur die Advocard vorgelegt werden. Der Anwalt rechnet direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Weitere Informationen zum Advocard Rechtsschutz gibt es auf  recht.germanblogs.de.

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