Kaum beginnt mit dem Studium auch der Ernst des Lebens, sehen sich zahlreiche Studenten mit praktischen Fragen konfrontiert, die man sich bisher nicht stellen musste: Was will die GIS eigentlich von mir? Muss ich Kirchensteuer zahlen? Wo und wie melde ich meinen Hauptwohnsitz an/ um? Bin ich eigentlich noch versichert oder muss ich mich um eine eigene Versicherung kümmern?
Letztere Frage scheint besonders relevant, denn in den Medien konnte man in den letzten Tagen immer wieder vernehmen, dass zahlreiche Studenten darauf vergessen eine Versicherung abzuschließen. Ein Umstand, den sich wiederum Versicherungsunternehmer zu Nutze machen und auch Banken buhlen um Studenten als Kunden. Kein Wunder, denn Unsicherheit und Unwissen tragen dazu bei, dass Studenten in die Falle tappen.
Private Haftpflichtversicherung ade:
Zieht man erst einmal von Zuhause aus, dann muss man sich früher oder später auch von der privaten Haftpflichtversicherung verabschieden. Diese ist in der Regel ein Teil der Haushaltsversicherung und sie besagt, dass wenn man andere Personen oder das Eigentum anderer Personen (be)schädigt, die Versicherung zum Teil hohe finanzielle Belastungen übernimmt. Zwar sind Studenten zumeist bis zum 25. oder aber auch 27. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert, das gilt aber nur dann, wenn sie über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen beziehungsweise keinen eigenen Haushalt führen. Sobald man den ersten Studentenjob annehmen muss, muss man sich also auch selbst versichern.
So steht es um die private Unfallversicherung:
Neben der Haushaltsversicherung ist es ebenfalls sinnvoll für Studenten über eine private Unfallversicherung nachzudenken, da man gerade Freizeitunfälle mit dieser begleichen kann. Bei den Eltern mitversichert ist man bei der privaten Unfallversicherung in der Regel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Und wie steht es mit der ÖH-Versicherung?
Eigens für Studenten zu günstigen Konditionen errichtet, muss man auch hier die Konditionen kennen, denn ähnlich wie bei der Versicherung über einen Arbeitgeber verantwortet sich die ÖH Versicherung nur in jenen Fällen, in denen die Unfälle und Schäden im Rahmen des Studiums – direkt an der Universität und auf dem Weg zu Lehrveranstaltungen – passieren.
Auch wer sich auf den Versicherungsschutz seiner Kreditkarte verlässt, ist vielfach verlassen und sollte daher darauf achten, dass die Versicherungsdauer im Ausland auf maximal 90 Tagen begrenzt ist. Das betrifft vor allem Studierende aus dem Ausland oder Studierende, die im Ausland ein Semester absolvieren wollen. Für das Auslandssemester bedeutet dies, dass man sich unbedingt um eine Auslandsversicherung bemühen sollte.
Die Finanzierung des Studiums …
… ist ein weiteres Problem, mit dem sich zahlreiche Studierende konfrontiert sehen. Sollte man sein Konto überziehen müssen, ist es sinnvoll sich zu überlegen einen günstigen Studentenkredit zuzulegen. Doch was das Eröffnen eines Studentenkontos betrifft, sollte man auf der Hut sein. Auch wenn das Studentenkonto von den Banken als „vollkommen kostenfrei“ bezeichnet wird, ist dem nicht immer so. Rücklastschriften oder eine Kartensperre können durchaus mit Spesen versehen sein. Daher gilt es, vor Vertragsabschluss die Konditionen genau zu studieren.
Wenn das Studium dann einmal beendet ist, müssen die ehemaligen Studenten darauf achten, dass die Bank den Kunden nicht automatisch auf ein anderes Konto umschreibt, da die neuen Konten vielfach viel teurer sind als das bisherige Studentenkonto. An den Universitäten wird von Seiten der Banken heftig um Studienanfänger gekämpft, vor allem um diese dann mit dem Beenden des Studiums ganz einfach in ein wesentlich unattraktiveres Konto-Modell zu stufen.
Das Sollten Sie also beachten:
- Ein Finanzierungsplan kann Ihnen ein böses Erwachen ersparen. Stellen Sie mit einer einfachen Einnahmen-/Ausgabenrechnung fest, wie viel Sie im Monat ca. verbrauchen werden und überlegen Sie sich darauf hin, wie Sie das finanzieren können. Holen Sie auf jeden Fall verschiedene Angebote ein.
- Stellen Sie sicher, dass und wie lange Sie noch bei Ihren Eltern mitversichert sind. Zusagen, die nicht vertraglich geregelt sind, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Vergleichen Sie auch hier die Angebote und entscheiden Sie sich nur für notwendige Versicherungen.
- Auch bei der Konto Eröffnung sollten Sie Angebote vergleichen. Als „kostenlos“ beworbene Konten weisen immer wieder versteckte Kosten auf.
- Bei der Versicherung gilt: Haftpflicht- und Unfallversicherung müssen auch außerhalb Europas gelten, sofern Sie gerne ein Jahr im Ausland verbringen möchten.
Genau betrachtet, kann man mit der einen oder anderen Vorkehrung ein böses Erwachen vermeiden. Wichtig ist nur, dass man sich rechtzeitig informiert und keine Eventualitäten offen lässt.
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